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Steuertipps für Existenzgründer

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Was will das Finanzamt zuerst vom frischgebackenen Unternehmer?

Klar, er muss ein Formular ausfüllen.
Automatisch nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

Hier werden Informationen abgefragt, die z.B. fu?r die Abgabefristen, Vorauszahlungen oder die Buchführung grundlegend sind.

Unser Tipp: Antworten Sie sorgfältig und haken Sie lieber nach, wenn Sie das „Steuer-Chinesisch“ nicht verstehen. Der Finanzbeamte ist zur Hilfe sogar verpflichtet. Am besten holen Sie sich aber Rat beim Fachmann, d.h. beim Steuerberater. Er weiß, worauf Sie achten müssen.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Als Unternehmensgru?nder mu?ssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung erst einmal monatlich einreichen. Das gilt fu?r das Kalenderjahr, in dem Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beginnen, sowie fu?r das folgende.

Die Voranmeldung muss spätestens am 10. des Folgemonats beim Finanzamt sein. Auch die errechnete Steuer muss dann bezahlt sein. Wer eine „Dauerfristverlängerung“ beantragt und eine „Sondervorauszahlung“ leistet, darf sich noch einen Monat länger Zeit lassen.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung du?rfen Sie außerdem nur noch elektronisch an das Finanzamt u?bermitteln. Das geht ganz einfach per Internet mit dem Elster-Verfahren der Steuerverwaltung u?ber www.elster.de.
Noch bequemer haben Sie es, wenn der Steuerberater Ihre Umsatzsteuerdaten u?bermittelt. So verpassen Sie obendrein keine Frist.

Die Entstehung der Umsatzsteuer

Im Normalfall mu?ssen Sie die Umsatzsteuer abfu?hren, sobald Sie Leistungen erbracht haben. Dabei ist es egal, ob Ihr Kunde gleich oder Monate später zahlt (Soll-Versteuerung).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Finanzamt aber gestatten, die Steuer nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) zu bemessen. Das bedeutet: Sie mu?ssen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abfu?hren, wenn Ihr Kunde bezahlt hat.

Wichtig: Anzahlungen mu?ssen sowohl bei Soll- als auch bei Ist-Versteuerung sofort versteuert werden.

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